Allgemeine Geschäftsbedingungen der interactive scape GmbH
Gültig ab: 25. November 2019
1.
Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für Lieferungen, Leistungen und Lizenzen jeder Art, die die interactive scape GmbH („interactive scape“) gegenüber ihren Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, („Kunden“) erbringt, soweit in dem zwischen interactive scape und dem Kunden abgeschlossenen Kauf-, Lizenz-, Dienst-, Werk- oder sonstigen Vertrag („Vertrag“) keine entgegen stehenden Vereinbarungen getroffen werden.
Für Lieferungen und Leistungen der interactive scape im Zusammenhang mit der Software easire gelten zusätzlich die „Nutzungsbedingungen der interactive scape GmbH für die easire Plattform“.
2.
„Liefergegenstände“ sind die Sachen, Rechte, Lizenzen oder körperlichen oder unkörperlichen Werke, die Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind.
3.
Geltung fremder Bedingungen: Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich unter Verzicht auf die Geltung dieser Bedingungen schriftlich zugestimmt wurde. Eine solche Zustimmung gilt nur für den Einzelfall.
4.
Ist ein Angebot von interactive scape als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ bezeichnet, kann interactive scape eine Bestellung binnen zwei Wochen ab Eingang der Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annehmen.
5.
entfällt
6.
Technische Unterlagen, Kostenvoranschläge, Angebote, Fotos, Zeichnungen, Kalkulationen, Software und sonstige Unterlagen, die dem Kunden im Rahmen der Auftragsverhandlungen und der Vertragsausführung überlassen werden, dürfen vom Kunden nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von interactive scape zulässig. Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an derartigen Unterlagen behält sich interactive scape vor. Für den Fall, dass der Kunde derartige Unterlagen benutzt, ohne nach dem Vertrag dazu berechtigt zu sein, ist interactive scape berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen.
7.
Lieferbedingungen: Alle Lieferungen von Liefergegenständen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW) interactive scape Berlin (Incoterms 2020).
8.
Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Mitwirkungshandlungen für die Lieferung voraus, einschließlich des Eingangs vereinbarter Zahlungen. Fixgeschäfte bedürfen in jedem Fall ausdrück-licher schriftlicher Bestätigung unter Verwendung des Begriffes „Fixgeschäft“. Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung als „verbindlich“ bindend.
„Liefertermine“ bezeichnen die Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Frachtführer der Lieferung.
8.1
Auch ohne besondere Vereinbarung hat der Kunde die für die Festlegung, Produktion, Beschaffung, Anpassung oder Konfiguration des Liefergegenstands erforderliche Mitwirkung zu erbringen, insbesondere in angemessener Zeit interactive scape alle diesbezüglichen Fragen zu beantworten, Entscheidungen zu treffen, Freigaben zu erteilen und vom Kunden zu stellende Pläne bzw. Unterlagen in der vereinbarten Form vorzulegen. Ändert der Kunde Entscheidungen, Pläne oder Unterlagen nach Einreichung bei interactive scape, so ist er verpflichtet, auf die einzelnen vorgenommenen Änderungen explizit hinzuweisen. Durch derartige Änderungen entstehender Mehraufwand ist vom Kunden nach den zum Zeitpunkt seines Anfalls geltenden Preislisten der interactive scape gesondert zu vergüten. Sollte der Mehraufwand voraussichtlich über zehn Prozent des Gesamtpreises des Auftrags betragen, wird interactive scape den Kunden informieren und bis zu einer Entscheidung des Kunden die weitere Bearbeitung zurückstellen; vereinbarte Liefertermine verschieben sich entsprechend, wobei auch die Dispositionen von interactive scape für die Durchführung anderer Aufträge zu berücksichtigen sind.
8.2
Der Kunde benennt eine vertretungsberechtigte Person, die allein für die Entscheidungen des Kunden und für die Entgegennahme von Mitteilungen und Erklärungen von interactive scape zuständig ist.
9.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert, lagert interactive scape den Liefergegenstand auf Gefahr des Kunden zwei Wochen kostenfrei. Danach kann interactive scape pauschal für jeden angefangenen Monat ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Vertragspreises des Liefergegenstandes berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass interactive scape kein Schaden oder ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist. Interactive scape ist der Nachweis gestattet, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden versichert interactive scape den Liefergegenstand während der Lagerung.
10.
Teillieferungen bleiben vorbehalten. interactive scape behält sich vor, anstelle des bestellten Liefergegenstandes Nachfolgemodelle zu liefern, sofern auch diese die vereinbarten Spezifikationen erfüllen, nicht teurer als die bestellten Liefergegenstände sind und der Kunde nicht ausdrücklich die Lieferung eines Nachfolgemodells ausgeschlossen hat.
Interactice scape hat das Recht, geleistete Teillieferungen abzurechnen
11.
Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
12.
Schutzrechte: Das Recht des Kunden, Liefergegenstände, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind, zu nutzen, insbesondere Software und deren Nutzerdokumentation („Software“), ist auf die internen Geschäftszwecke des Kunden beschränkt und bestimmt sich ausschließlich nach dem Vertrag und diesen Bedingungen. Alle sonstigen Rechte an solchen Liefergegenständen bleiben vorbehalten. Der Quellcode von Software wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
12.1
Der Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, (a) ihm überlassene Kopien der Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen oder (b) zu modifizieren, zu adaptieren, zu übersetzen oder zur Herstellung ganz oder teilweise abgeleiteter Werke zu benutzen, soweit dies nicht nach dem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der Ergebnisse etwaiger Benchmark-Tests ohne vorherige Zustimmung von interactive scape. Softwarekopien müssen alle vom Inhaber der Rechte vorgesehenen Kennzeichen sowie Schutzrechts- und Anwender-hinweise originalgetreu wiedergeben.
12.2
Etwaige gesetzlich zwingende Rechte des Kunden zur Vervielfältigung und Bearbeitung, wenn und soweit dies für eine erlaubte bestimmungsgemäße Benutzung der Software einschließlich der Datensicherung und der Fehlerbeseitigung erforderlich ist, bleiben ebenso unberührt wie das Recht zur gesetzlich zwingend erlaubten Dekompilierung.
12.3
Der Kunde darf ihm auf Dauer überlassene Kopien der Software einem Dritten nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von interactive scape verkaufen, überlassen oder dem Dritten den Zugriff auf diese ermöglichen. Interactive scape erteilt die Zustimmung zur Überlassung, wenn der Dritte alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und diesen Bedingungen an Stelle des Kunden übernimmt und der Kunde in seinem Besitz befindliche Kopien der Software zerstört. Der nicht Erwerbszwecken dienende Verleih der auf Dauer überlassenen Software bedarf keiner Zustimmung, solange der Entleiher sich den Beschränkungen dieses Abschnittes unterwirft und der Verleih nicht dazu führt, dass mehrere Kopien der Software gleichzeitig genutzt werden. Nur auf Zeit überlassene Software darf Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis von interactive scape überlassen oder ihnen der Zugriff ermöglicht werden.
12.4
Soweit der Kunde nach dem Vertrag berechtigt ist, Kopien der Software an Dritte weiterzugeben oder diesen den Zugriff auf die Software zu erlauben, besteht dieses Recht nur, wenn und soweit der Kunde (a) diesen Dritten vertraglich Nutzungsbeschränkungen mindestens in dem hierin festgelegten Umfang auferlegt und (b) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreift, um die Einhaltung dieser Beschränkungen sicher zu stellen. Der Kunde steht interactive scape für jede Verletzung von interactive scapes Schutzrechten durch diese Dritten ein und stellt interactive scape von sämtlichen Ansprüchen dieser Dritten im Zusammenhang mit der Software frei, die nicht auf einer Verletzung des Vertrages durch interactive scape beruhen.
13.
Entwicklungsergebnisse: Sämtliche Schutz-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an und aus sämtlichen (a) Bearbeitungen oder Umarbeitungen von – oder abgeleiteten Werken aus – Liefergegenständen, auch wenn diese durch oder für den Kunden entwickelt werden und (b) Liefergegenständen oder sonstigen Entwicklungsergebnissen, die von interactive scape oder ihren Erfüllungsgehilfen – ggf. gemeinsam mit dem Kunden – im Zusammenhang mit dem Vertrag geschaffen werden, stehen weltweit ausschließlich interactive scape zu. Der Kunde überträgt diese hiermit auf die dies annehmende interactive scape.
Zur Klarstellung: interactive scape stehen keine Rechte an vom Kunden unabhängig entwickelten Verbesserungen zu, die abtrennbar, d.h. ohne Verletzung der Rechte von interactive scape an dem Liefergegenstand verwertbar sind.
Soweit eine Übertragung der Rechte rechtlich nicht zulässig ist, räumt der Kunde interactive scape hiermit kosten- und lastenfrei eine ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte, gebührenfreie, ohne Zustimmung abtretbare und unterlizenzierbare Lizenz für alle Nutzungsarten ein. Soweit die Entwicklung im Auftrag des Kunden erfolgte, erhält dieser lediglich ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe des Vertrages und dieser Bedingungen.
14.
Wartung: interactive scape ist von der Verpflichtung zur Erbringung von im Vertrag vereinbarten Wartungs- oder Softwareunterstützungsleistungen („Wartungs-leistungen“) befreit, wenn (a) der Kunde es unterlässt, die angeblichen Fehler in nachvollziehbarer und reproduzierbarer Form zu melden und interactive scape die für die Beratung erforderlichen Auskünfte und Hilfsmittel, ggf. auch geeignetes Personal, Hardware- und Softwarenutzung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen, (b) die Wartungsleistung von Personen angefordert wird, die dazu unter dem Vertrag nicht autorisiert sind oder (c) der Kunde keine angemessenen Anstrengungen unternimmt, die Lösungsvorschläge von interactive scape umzusetzen. Gleiches gilt, wenn der Liefergegenstand durch einen Dritten, der nicht von interactive scape autorisiert ist, verändert, bearbeitet oder weiterentwickelt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass diese Veränderung den Fehler nicht verursacht und die Wartungsleistung nicht wesentlich erschwert hat.
15.
Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene, ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche und technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger veröffentlicht werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von ihren Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Partei und solchen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beratern. Der Empfänger unterrichtet den Inhaber unverzüglich, wenn er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.
16.
Abnahme bei Werkverträgen oder vertraglicher Vereinbarung: Von interactive scape erstellte Werke sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe vom Kunden – auf Wunsch von interactive scape in Anwesenheit von Vertretern beider Parteien – abzunehmen. Der Kunde bestätigt die Abnahme schriftlich, wenn die in der Leistungsbeschreibung genannten Spezifikationen im Wesentlichen erfüllt sind. Solange interactive scape die schriftliche Abnahmebestätigung des Kunden nicht übergeben wurde, ist der Kunde nur berechtigt, das Werk zu Testzwecken zu benutzen. Wenn der Kunde das Werk dennoch nutzt, gilt dies als Abnahme.interactive scape kann in sich abgeschlossene Teillieferungen oder Teilleistungen gesondert zur Abnahme stellen (Teilabnahme). Die Abnahme der Gesamtleistung ist dann mit der letzten Teilabnahme erfolgt. Eine gesonderte Endabnahme findet nicht statt.
17.
Kündigungsfrist, Mindestlaufzeit: Verträge über Wartungsleistungen und sonstige regelmäßig wiederkehrende Lieferungen oder Leistungen werden jeweils für die im Vertrag genannte Laufzeit abgeschlossen. Falls nichts anderes vereinbart ist, sind beide Seiten berechtigt, solche Verträge jeweils unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Jahrestag der Vertragsunterzeichnung, frühestens aber zum zweiten Jahrestag, zu kündigen. Beide Seiten behalten sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor.
18.
Anpassung des Kaufpreises: Für den Fall, dass Vertragsschluss und Lieferdatum um mehr als vier Monate auseinander liegen und sich die Beschaffungskosten von interactive scape nach Vertragsschluss und vor Bereitstellung der Ware erhöhen, ist interactive scape berechtigt, den vereinbarten Preis durch einseitige Erklärung um denselben Betrag zu erhöhen. Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern interactive scape die Rücktrittserklärung inner-halb von einer Woche nach Mitteilung der Anpassung des Kaufpreises zugeht.
19.
Anpassungen dieser Bedingungen oder laufender Gebühren kann interactive scape im laufenden Vertragsverhältnis wie folgt einseitig vornehmen:
19.1
Interactive scape ist berechtigt, diese Bedingungen sowie etwaige laufende Gebühren durch einseitige Erklärung mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit oder zu einem sonstigen Zeitpunkt, zu dem der Vertrag ordentlich gekündigt werden könnte, abzuändern.
Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt zu kündigen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, wird die Änderung wirksam.
Die Änderung wirkt sich ausschließlich auf künftige Leistungen aus laufenden Dauerschuldverhältnissen wie z.B. Verträgen über Hosting, Wartungsleistungen oder die Gewährung befristeter Lizenzen aus; bereits erteilte unbefristete Lizenzen bleiben von der Änderung unberührt.
19.2
Unbeschadet vorstehender Ziffer 19.1 ist interactive scape auch berechtigt, eine laufende Vergütung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines beliebigen Kalendermonats zu erhöhen, wenn und soweit dies aufgrund von Steigerungen der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit der Erbringung der Leistungen befassten Angestellten und/oder der Beschaffungskosten für die Leistung erforderlich ist. Übersteigt die Erhöhung 10% der für das jeweils vorhergehende Jahr geltenden Vergütung, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ungeachtet einer eventuell vereinbarten Mindestlaufzeit seinerseits unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Änderungszeitpunkt zu kündigen. Macht er hiervon keinen Gebrauch, wird die Änderung wirksam.
20.
Zahlungsbedingungen, Aufrechnung: Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zehn Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.Eine Aufrechnung gegen die Forderungen von interactive scape ist nur zulässig, wenn die zur Aufrechnung gestellten Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
21.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den von interactive scape genannten Preisen enthalten, sondern wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert berechnet und ausgewiesen.
22.
Preisliste: Lieferungen und Leistungen, für die keine bestimmte Vergütung vereinbart wurde, werden nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung geltenden Preisliste von interactive scape berechnet.
23.
Obliegenheiten des Kunden: Falls nicht anders vereinbart, obliegt es dem Kunden, die für die Funktion der Liefergegenstände erforderliche Umgebung gemäß den Herstellerrichtlinien zu schaffen und interactive scape alle erforderlichen Informationen und Auskünfte zu geben. Soweit interactive scape dem Kunden für solche Installationsvorbereitungen ein Unternehmen benennt, gilt dieses nicht als Erfüllungsgehilfe von interactive scape.
24.
Sach- und Rechtsmängel: Bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen kann der Kunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorrangig Nachbesserung oder Nachlieferung zur Beseitigung des Mangels verlangen und erst bei deren Fehlschlagen oder in den sonstigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Vergütung mindern.Vorrangig dazu gilt jedoch Folgendes:
24.1
Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand (i) nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben abweicht und/oder seine Eignung für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist oder (ii) der Sach- oder Rechtsmangel auf vom Kunden gelieferten Informationen, Leistungen oder Komponenten beruht.
24.2
Der Kunde hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten diese als genehmigt wie geliefert.
Offensichtliche Transportschäden und Minderlieferungen sind vom Kunden direkt auf dem Frachtbrief zu vermerken, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
24.3
Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von interactive scape entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines neuen Liefergegenstandes. interactive scape wird das Wahlrecht innerhalb angemessener Frist ausüben; danach geht es auf den Kunden über. interactive scape behält sich – auch bei Werkverträgen – für jeden einzelnen Mangel zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar oder aufgrund der Art der Sache oder des Mangels oder der sonstigen Umstände ist eine größere Zahl an Nacherfüllungsversuchen angemessen. Der Kunde hat interactive scape für jeden Nachbesserungsversuch eine angemessene Frist zu gewähren.
24.4
Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde den Liefergegenstand für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den vom Hersteller herausgegebenen Richtlinien wie zum Beispiel Betriebsanleitungen und oder Betriebsanweisungen einsetzt oder ohne schriftliche Zustimmung von interactive scape bearbeitet oder verändert oder zusammen mit anderer Soft- oder Hardware einsetzt, die nicht vom Hersteller des Liefergegenstandes ausdrücklich für eine solche Verwendung zugelassen ist, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren.
24.5
Interactive scape leistet Gewähr für die Freiheit der Liefergegenstände von Rechten Dritter nur für das vertraglich vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Liefergegenstände verwendet werden sollen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die Gewähr für das Land, in dem der Kunde seinen (Haupt-)Geschäftssitz hat. Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht interactive scape auf Verlangen vollumfänglich die Verteidigung überlässt und alle erforderlichen Vollmachten erteilt.
24.6
Der Kunde kann keine Ansprüche wegen Mängeln geltend machen, wenn er fällige Zahlungen nicht vollständig erbracht hat, es sei denn, dass bei weiteren Zahlungen die Summe der geleisteten Zahlungen unter Berücksichtigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Teil des Entgelts erreichen würde.
24.7
In dem Umfang, in dem die Entstehung oder Verschlimmerung eines Mangels durch eine Wartung, wie sie in den Bedienungshinweisen des Liefergegenstandes vorgesehen ist, hätte vermieden werden können (insbesondere durch rechtzeitige Entdeckung vor Entstehung größerer Schäden), sind Ansprüche wegen Mängeln des Liefergegenstandes ausgeschlossen, wenn diese Wartung nicht im geforderten Umfang, der geforderten Weise oder zum geforderten Termin ausgeführt worden ist.
24.8
Die Liefergegenstände sind ausschließlich für den unternehmerischen Verkehr bestimmt. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen demgemäß nicht. Der Kunde verpflichtet sich, die Liefergegenstände nur an Unternehmen weiter zu veräußern und diesen ebenfalls die Verpflichtung zur Weiterveräußerung nur an Unternehmen aufzuerlegen. Der Kunde stellt interactive scape von allen aus der Weiterveräußerung des Liefergegenstandes durch den Kunden resultierenden Inanspruchnahmen Dritter frei.
25.
Beschaffenheitsgarantien bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von interactive scape. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.
26.
Haftung. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens interactive scape besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit haftet interactive scape nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet interactive scape nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Auftragssumme (ohne MwSt) des Auftrages, der zu dem Schaden geführt hat.
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass die üblicherweise vorauszusehenden Schäden die Auftragssumme nicht überschreiten. Die Haftung von interactive scape für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf.
26.1
Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet interactive scape nur soweit diese nicht durch eine angemessene (mindestens tägliche, alternierende) Datensicherung nach dem Stand der Technik hätten vermieden werden können. Die Haftung für Schäden durch Liefergegenstände ist ausgeschlossen, sofern diese Schäden aufgrund regelmäßiger Überprüfung der Arbeitsergebnisse hätten vermieden werden können.
26.2
Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von interactive scape gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von interactive scape.
26.3
Die Haftung von interactive scape im Zusammenhang mit Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen, Beratungsleistungen oder Empfehlungen, die ohne Vergütung zur Verfügung gestellt werden, z.B. Demo-Versionen von Software, ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistig verschwiegene Mängel beschränkt.
26.4
Zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
27.
Verjährung: Ansprüche des Kunden bei Mängeln von Liefergegenständen verjähren nach einem Jahr. Mit Ablauf der vereinbarten Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Die vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufgrund eines Mangels.
Für Ansprüche
das Recht, sich bei einer von interactive scape zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen, gilt jedoch stets die gesetzliche Verjährungsfrist.
Für den Beginn der Verjährung gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften.
Nacherfüllung und Ersatzlieferung führen nicht zu einem Neubeginn der Verjährung der Rechte des Kunden. Die Rechte verjähren vielmehr unbeschadet der Nacherfüllung mit Ablauf der für den nachgebesserten oder ersetzten Liefergegenstand geltenden, verbleibenden Verjährungsfrist mit der Maßgabe, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach Abschluss der Nacherfüllung oder der Verweigerung weiterer Nacherfüllungsversuche eintritt.
28.
Freistellung: Der Kunde stellt interactive scape von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Begründung erhoben werden, der Kunde habe die für seinen Geschäftsbetrieb geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Aufsichts-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts, nicht eingehalten.Der Kunde stellt interactive scape von allen Ansprüchen Dritter oder sonstigen Schäden aufgrund von Angaben des Kunden gegenüber Dritten in Bezug auf Eigenschaften oder technische Merkmale der Liefergegenstände, die von den Angaben des jeweiligen Herstellers abweichen, frei.
29.
Eigentumsvorbehalt: Die Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von interactive scape. Der Kunde ist verpflichtet, interactive scape von allen Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren („Vorbehaltsware“), insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten sowie den Veranlasser der Zugriffe auf das Eigentum von interactive scape hinweisen.
Sofern die Vorbehaltsware in ein Land verbracht wird, in dem der vorstehende Eigentumsvorbehalt nicht in vollem Umfang wirksam ist, ist der Kunde verpflichtet, interactive scape eine gleichwertige Sicherheit zu verschaffen.
30.
Export: Der Kunde wird Liefergegenstände und von interactive scape gelieferte technische Informationen nicht exportieren, soweit dies nicht nach den Gesetzen seines Sitzstaates und der Vereinigten Staaten von Amerika zulässig ist, und diese Verpflichtung auch seinen Abnehmern aufzuerlegen, unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen.
31.
Unterauftragnehmer: interactive scape ist berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung von interactive scape gegenüber dem Kunden bleibt unberührt.
32.
Referenzen, Rechteeinräumungen: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er und, falls zutreffend, sein Endkunde von interactive scape als Referenzkunde benannt wird, und zwar auch öffentlich, insbesondere in Werbematerialien. interactive scape darf dabei auch Einzelheiten des jeweiligen Liefergegenstands nennen. Der Kunde gewährt interactive scape das Recht, den Liefergegenstand einschließlich der damit umgesetzten Projekte auch in Bild, Ton, Video und ähnlichen Medien darzustellen. Soweit erforderlich, gewährt der Kunde interactive scape zu diesem Zweck ein kostenloses, nicht exklusives, weltweites, zeitlich unbegrenztes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht an allen Schutzrechten, die dabei in den Bild-, Ton-, Video- bzw. sonstigen Medien erkennbar werden. Der Kunde sichert zu, dass er über diese Rechte verfügen kann.
Der Kunde kann sein vorstehend beschriebenes Einverständnis und/oder die Rechteeinräumung durch eine in den Auftrag aufzunehmende Erklärung ausschließen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Kunde Einverständnis und Rechteeinräumungen nur für zukünftige, zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht umgesetzte oder beauftragte Nutzungen widerrufen.
33.
Erklärungen: Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen sind nur schriftlich wirksam, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
34.
Abtretung. Der Kunde ist nur mit der vorherigen Zustimmung von interactive scape berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag – mit Ausnahme von Zahlungsansprüchen – abzutreten. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
35.
Teilnichtigkeit: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.
36.
Erfüllungsort ist Berlin.
37.
Rechtswahl: Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention (CISG) und den Bestimmungen des internationalen Privatrechts.
38.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen sind die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist.interactive scape ist in jedem Falle auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
39.
Rechtsbehelfe: Zur Abwehr oder Verfolgung von Verletzungen der Bestimmungen des Vertrages und dieser Bedingungen durch den Kunden ist interactive scape zusätzlich zu sonstigen Rechtsbehelfen, insbesondere etwaigen Schadenersatzansprüchen, berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen und diesen Anspruch ggf. durch gerichtliche Leistungs- oder Unterlassungsverfügungen, auch einstweilige, durchzusetzen.
40.
Kosten der Rechtsverfolgung: In gerichtlichen Verfahren aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen hat die obsiegende Partei Anspruch auf die Erstattung ihrer angemessenen Anwaltsgebühren und Kosten der Rechtsverfolgung zusätzlich zu einem etwa zugesprochenen Schadenersatz oder sonstigen Ansprüchen.
41.
Sprache: Die englische Textfassung dieser Bedingungen dient nur der Information, rechtlich verbindlich ist allein die deutsche Fassung.
42.
Datenerfassung, Werbung: Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass interactive scape im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten sowie sonstige Kontaktdaten aus dem Geschäftsbetrieb des Kunden zur Vertragsdurchführung und zu eigenen Werbezwecken verarbeitet und nutzt. Der Kunde kann der Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
43.
Interactive scape ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit beeinflussenden Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. Für den Fall des Rücktrittes hat interactive scape bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 50% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist interactive scape von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
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